Dachverband für außergerichtliche Konfliktlösung in Österreich
"Servicestelle Mediation"
Information - Beratung - Beschwerdemanagement
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Haftpflichtversicherung

Informationen zur Haftpflichtversicherung für MediatorInnen

Das ZivMediatG sieht eine verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung aller MediatorInnen vor, welche nicht von berufswegen über eine entsprechende Versicherung verfügen. Das Netzwerk Mediation hat bei der Generali Versicherung AG eine Umbrella- Polizze abgeschlossen, die einem dem Ziv.Med.Gesetz entsprechende Haftpflichtversicherung für Mitglieder der Netzwerk- Mitgliederverbände ermöglicht.

Versicherungsnehmer ist das Netzwerk Mediation, die Versicherung stellt dem einzelnen versicherten Mediator eine Versicherungsbestätigung aus und sendet diese direkt zu; mit deren Hilfe kann man sich auf die MediatorInnenliste des BMJ eintragen lassen (diese Vorgehensweise ist mit dem BMJ abgesprochen).

Die Versicherung erstreckt sich auf alle einschlägigen, beruflichen Tätigkeiten als MediatorIn des Versicherten, nicht jedoch auf anwaltliche und notarielle Beratungen oder Tätigkeiten als Zivilingenieure und Baumeister.

Die Versicherungssummen pro Versicherungsfall betragen:

Vermögensschadenhaftpflicht: € 400.000,---

Bürohaftpflicht (Sach- und Personenschäden) € 1,000.000,--

und gelten subsidär.

Der Selbstbehalt für Sachschäden beträgt 10 %, mindestens € 400,--, höchstens € 3.600,--. Bei anderen Schäden entfällt der Selbstbehalt.

Anmeldeformular zur Haftpflichtversicherung gemäß §19 ZivMediatG


Netzwerk interne Abwicklung:

Dem Netzwerk werden von den einzelnen Mitgliederverbänden die erforderlichen Daten der versicherungswilligen MediatorInnen übersandt  - auf Listen (auszufüllendes Formular kann in der Geschäftsstelle office@netzwerk-mediation.at beantragt werden); gleichzeitig kassiert das Netzwerk von dem einzelnen Mitgliedsverband die Jahresprämie von EUR 67,- / Mitglied ein (wobei der Mitgliedsverband die Gesamtjahresprämie aller seiner Versicherten überweist) und leitet die Gesamtjahresprämie aller im jeweiligen Verband versicherten am Anfang jedes Jahres an die Versicherung weiter. Die Listen der zu meldenden MediatorInnen werden jeweils binnen etwa 14 Tagen nach Eingang der Gesamtjahresprämien beim Netzwerk der Generali Versicherung AG weitergeleitet.

Sollten die eigenen Strukturen des Mitgliedsverbandes nicht ausreichend entwickelt sein, um das Inkasso bei den Mitgliedern abzuwickeln, so besteht auch die Möglichkeit, dass die Prämien einzeln von den Mitgliedern der Mitgliederorganisation einkassiert werden. Dabei ist es allerdings erforderlich, dass eine Bestätigung des Einzahlers von seiner Organisation, dass er ihr aufrecht angehört, vorgelegt wird, die nicht älter als zwei Wochen ist (das Netzwerk hat gegenüber der Versicherung die Verpflichtung, nur Mitglieder von Mitgliederorganisationen zur Versicherung anzumelden). In diesem Fall muss das Netzwerk wegen des damit verbundenen erhöhten Arbeitsaufwandes die Mehrkosten von EUR 13,- jährlich von den einzelnen MediatorInnen einheben, sodass die Gesamtjahresleistung für die Versicherung und deren Abwicklung diesfalls EUR 80,- beträgt.

Unterjährige Veränderungen der Versichertenzahl (z.B. neue Mitglieder, Austritte) sind möglich, d.h. der Mitgliedsverband kann auch eine Einzelperson zur Versicherung anmelden und die Prämie überweisen, dann ergeht die Meldung an die Versicherung sofort und der Versicherungsschutz besteht. Die Verrechnung wird einmal pro Jahr aktualisiert.

Personen, welche nach dem 1. September eines Jahres zur Versicherung angemeldet werden, sind bis Jahresende prämienfrei versichert und die Prämie gilt schon für das Folgejahr. In allen anderen Fällen ist die gesamte Jahresprämie zu bezahlen. Eine Gutschrift bei vorzeitigem Austritt einer versicherten Person während des Jahres ist nicht möglich.

Die Prämie ist auf das Konto bei der Erste Bank, BLZ 20111, IBAN AT812011128210360102, lautend auf Österreichisches Netzwerk Mediation, unter Angabe der Daten des Mitgliedsverbandes zu Beginn jedes Jahres zu überweisen.

Aus dieser Vereinbarung entsteht dem Netzwerk keinerlei Haftung. Das Netzwerk übernimmt ausschließlich die Weiterleitung der Anmeldungen und der Prämienzahlungen an die Versicherung. Alle übrigen Agenden, insbesondere Schadensmeldungen, sind von den versicherten Personen direkt mit dem Versicherer zu regeln.