Dachverband für außergerichtliche Konfliktlösung in Österreich
"Servicestelle Mediation"
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Aus- und Weiterbildung

Auf Grund der großen Anzahl von Ausbildungseinrichtungen erscheint eine Orientierung und eine persönliche Entscheidung für an einer Mediationsausbildung interessierte Personen einigermaßen schwierig. Derzeit sind in der Liste des Bundesministeriums für Justiz 58 Ausbildungseinrichtungen eingetragen.

Das "Österreichisches Netzwerk Mediation" (ÖNM) hat einen Leitfaden entwickelt, der Kriterien für und Fragen an Aus- und Weiterbildungen enthält, die Sie bei Ihrer persönlichen Entscheidung unterstützen sollen.

Die gesetzlichen Regelungen betreffend der erforderlichen Inhalte und des Umfangs von Aus- und Weiterbildungen für Mediation sowie für die Eintragung in die Liste der "Eingetragenen Mediatoren" finden Sie in der Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung und im Zivilrechts-Mediations-Gesetz.

Im Herbst 2013 wurde vom Vorstand des "Österreichisches Netzwerk Mediation" (ÖNM) eine Plattform für Ausbildungsinstitute initiiert, um gemeinsam Qualitätskriterien für Aus- und Weiterbildungen in Mediation, die über die gesetzlich notwendigen Anforderungen hinausgehen, zu beraten und zu entwickeln.
Das Ergebnis der Arbeit dieser Plattform liegt nun als Katalog von "Erweiterten Qualitätskriterien" vor. Die 11 Ausbildungsinstitute der Plattform verpflichten sich freiwillig diese Erweiterten Qualitätskriterien in Ihren Ausbildungen umzusetzen.

Die Liste der Mitgliedervereine des ÖNM, die auch als Ausbildungsinstitute anerkannt sind und Aus- und Weiterbildungen in Mediation anbieten, finden Sie unter diesem Menüpunkt.

Leitfaden Ausbildung

Durch das vielfältige Angebot ist die Auswahl einer passenden Mediationsausbildung nicht einfach. Die folgenden Orientierungspunkte sollen es Ihnen als InteressentIn erleichtern, Ihre Entscheidung zu treffen.

- Aufbau und Umfang
- Die Ausbildungsgruppe
- Gesetzliche Regelung
- Qualitätssicherung
- Inhalte
- Abschluss und Qualifikation
- Lernmethodik und Ablauf
- Kosten
- TrainerInnen


Aufbau und Umfang

Um Mediation erfolgreich ausüben zu können, sind persönliche Voraussetzungen wie

  • berufliche Vorerfahrung (Erfahrungen im sozialen Umfeld)
  • Selbsterfahrung (u.a. mit eigenen Konflikten) oder
  • soziale Kompetenz

genauso wichtig wie die Ausbildung selbst.

Mediation etabliert sich mehr und mehr als neue Beratungsmethode für viele Konfliktbereiche. Die Ausübung der Mediation in freier Praxis ist in Österreich derzeit noch relativ selten. Die meisten MediatorInnen arbeiten in Institutionen oder nutzen Mediation vor allem als Kompetenzerweiterung in ihrem Herkunftsberuf.

Was Sie wissen sollten:

  • Wie viele Unterrichtsstunden (Lehreinheiten zu 45 Min.) umfasst die Ausbildung?
  • Unterrichtsformen: Blockseminare und kontinuierliche Seminare oder ausschließlich Blockforen?
  • Verhältnis Theorie – Praxisseminare (Übungen, Supervision, Rollenspiele, Demonstrationen)
  • Üben an eigenen Praxisfällen


Gesetzliche Regelung

Zur Aufnahme in die Liste der „eingetragenen MediatorInnen“ beim Bundesministerium für Justiz ist das Absolvieren einer Ausbildung erforderlich, deren Umfang und Inhalte im Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) und der Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung (ZivMediat-AV) geregelt sind. Die Aus- und Weiterbildungserfordernisse zur Ausübung der geförderten Familienmediation sind darüber hinaus in den „Richtlinien zur Förderung von Mediation“ des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz geregelt.  

Das Bundesministerium für Justiz führt eine „Liste der Ausbildungseinrichtungen“, die Sie auf der Homepage des Justizministeriums finden (www.mediatorenliste.justiz.gv.at). Nach dem ZivMediatG soll die Mediationsausbildung „tunlichst“ bei solchen eingetragenen Ausbildungseinrichtungen absolviert werden. Erkundigen Sie sich daher bei Ausbildungseinrichtungen, die nicht auf dieser Liste eingetragen sind, ob die angebotene Ausbildung den Anforderungen des ZivMediatG und der ZivMediat-AVO genügt.


Inhalte

Neben den grundlegenden Inhalten, die in allen Ausbildungen vorkommen (wie z.B. Fragetechniken oder Aufbau einer Mediation) gibt es bei manchen Veranstaltern Schwerpunkte für bestimmte Anwendungsgebiete (wie z.B. Eherecht für die Scheidungsmediation oder die Arbeit mit größeren Gruppen für die Umweltmediation–oder andere Schwerpunkte wie Wirtschaftsmediation, Mediation in der Schule und in der Sozialen Arbeit, Interkulturelle Mediation etc.)

Klären Sie ab, auf welche Gebiete die Ausbildung ihre Schwerpunkte legt und wie weit das mit Ihren Anwendungsinteressen übereinstimmt.

Was klar werden sollte:

  • Welche Inhalte kommen wann vor?
  • Wie ist mein Interessensgebiet inhaltlich abgedeckt?
  • Auf welche Anwendungsgebiete zielen die Praxisübungen (Fallbeispiele) in erster Linie ab?


Lernmethodik und Ablauf

Der wichtigste Faktor für ein erfolgreiches Lernen ist die Lehrmethodik. Mediation ist gewissermaßen wie Autofahren: Man muss einiges theoretisch wissen, das meiste lernt man aber im praktischen Erproben. Per Anleitung aus dem Buch geht nicht viel.

Je weniger man im bisherigen Beruf andere Menschen moderiert, mit Gruppen zu tun hat, mit Konflikten konfrontiert ist, um so wichtiger ist das Üben in Rollenspielen. PsychotherapeutInnen bringen andere Voraussetzungen in die Ausbildung mit als RechtsanwältInnen oder NotarInnen, UnternehmensberaterInnen andere als Führungskräfte, Eltern andere als junge Uni-AbsolventInnen, SozialarbeiterInnen andere als LehrerInnen, usw.

Ein wichtiges Kriterium für die Wahl eines Lehrgangs ist der Ablauf und der Ort der einzelnen Lehrveranstaltungen. Finden sie am Wohnort oder in Seminarhotels statt? Generell ist die Lernatmosphäre in Klausur (z.B. in einem Seminarhotel) günstiger, weil sie mehr Konzentration auf den Lernprozess und die Gruppe ermöglicht. Allerdings ist dies oft mit privaten organisatorischen Hemmnissen verbunden. Weiters wichtig für Ihre Entscheidung ist die Gruppenform. Findet der Lehrgang in geschlossener oder offener Gruppe statt? Ist durchgehende Anwesenheit aller TeilnehmerInnen während der Ausbildung erforderlich?

Empfehlenswert ist:

  • mit MediatorInnen aus dem selben Herkunftsberuf zu reden
  • sich genau zu erkundigen, welche Anforderungen Mediation in der Praxis an psychische Belastbarkeit, Routine im Umgang mit Menschen, Ausdauer im Zuhören etc. stellt
  • den eigenen Lernbedarf genau zu untersuchen und mit den TrainerInnen im Vorhinein zu besprechen (Ausbildungsvertrag)
  • zu klären, wie die Seminare bezüglich Kontinuität der Gruppe und Anwesenheitspflicht für die einzelnen TeilnehmerInnen gehalten werden


TrainerInnen

Nur qualifizierte TrainerInnen werden in der Lage sein, Ihnen das Rüstzeug zur erfolgreichen Ausübung von Mediation mitzugeben. Dazu gehören vor allem

  • deren eigene Erfahrungen als MediatorIn,
  • didaktische Fähigkeiten als TrainerIn und
  • die Routine, auch kniffligen Situationen gewachsen zu sein

Klären Sie daher mit dem Ausbildungsanbieter:

  • Mediationspraxis der TrainerInnen
  • Aus welchen Anwendungsgebieten der Mediation stammt deren Erfahrung?
  • Was sind die TrainerInnen im Herkunftsberuf?

Bei TrainerInnenteams können diese Eigenschaften auch komplementär abgedeckt sein (z.B. ein/e erfahrene/r Mediator/in + ein/e ausgebildete/r Trainer/in)


Die Ausbildungsgruppe

Die Größe und die Zusammensetzung der Ausbildungsgruppe haben einen wichtigen Einfluss auf den Lernerfolg.

  • Informieren Sie sich über die Größe der Ausbildungsgruppe. Minimale und maximale TeilnehmerInnenzahl.
  • Informieren Sie sich über die Besetzung mit TrainerInnen (Anwesenheit, Kontinuität)
  • Informieren Sie sich über die Herkunftsberufe der TeilnehmerInnen. Unterschiede können die Ausbildung beleben, zu stark divergierende Erfahrungshorizonte und Interessen können u.U. auch störend sein.

Vor Ihrer Entscheidung sollten Sie wissen:

  • Welche Zielgruppe(n) spricht der Veranstalter (vorwiegend) an?
  • Aus welchen Quellberufen kommen die anderen TeilnehmerInnen?
  • Welchen Hintergrund (Erfahrung, Alter, Beruf) bringen sie mit?
  • Wo liegt das Hauptinteresse bezüglich der späteren Anwendung?
  • Passe ich in diese Gruppe ? Werde ich mich dort wohl fühlen?
  • Welche Bedeutung messen die TrainerInnen der Gruppe als Ausbildungsfaktor überhaupt bei ? Finden die Seminare in Klausur statt?


Qualitätssicherung

Gängige Methoden zur Überprüfung des Lernfortschritts für AusbildungsteilnehmerInnen wie auch für die TrainerInnen sind u.a.

  • Regelmäßige Rückmeldungen durch Gruppe und TrainerInnen an TeilnehmerIn
  • Regelmäßige Rückmeldungen der Gruppe an die TrainerInnen
  • Laufende Standortbestimmung durch Kleingruppenarbeit
  • Seminar- / Abschlussarbeit
  • Abschlussprüfung

Derartige Evaluationen und laufende Beobachtungen helfen, den eigenen Lernfortschritt zu überprüfen.

Erfragen Sie daher die diesbezügliche Arbeitsweise des Ausbildungsinstituts und dessen Bereitschaft, sich an den Bedürfnissen der TeilnehmerInnen zu orientieren.


Kosten

Die Teilnahmegebühren für die einzelnen Ausbildungen sind unterschiedlich hoch.

Informieren Sie sich über:

  • Anzahl der Trainingseinheiten?
  • USt. enthalten oder extra?
  • Ihre Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit (als Betriebsausgabe oder Werbungskosten)?
  • Förderungsmöglichkeiten (Arbeitgeber, EU-Frauenförderung etc.)
  • Zusatzkosten für Anreise und Aufenthalt (sind Seminarpauschalen, Mittagessen etc. enthalten, reicht die Anreise am ersten Seminartag oder muss man schon am Vorabend anreisen)?
  • Welche Unterlagen sind im Preis inbegriffen (z. B. Skripten, Fotoprotokolle)?
  • Betreuungsdichte (Anzahl der Trainer/innen im Verhältnis zu Teilnehmer/innen)

Ein Tipp zum Schluss: Lassen Sie sich Referenzen geben und reden Sie mit zwei oder drei AbsolventInnen Ihres ausgewählten Ausbildungsinstituts!

Viel Erfolg bei der Wahl und willkommen in der „Welt der Mediation“


Ihr Netzwerk-Mediation Vorstand


Gesetzliche Regelung

Das im Frühjahr 2003 beschlossene Zivilrechts-Mediations-Gesetz sieht u.a. die Möglichkeit einer Eintragung in die MediatorInnenliste beim Bundesministerium für Justiz vor. Für diese Eintragung in die MediatorInnenliste ist ab 1.1.2005 ein höheres Ausbildungsvolumen erforderlich. Für bestimmte Vorkenntnisse einiger Berufsgruppen gibt es pauschalierte Anrechnungsmöglichkeiten.

Die Details entnehmen Sie bitte dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz und der Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung.

Erweiterte Qualitätskriterien

Die erweiterten Qualitätskriterien wurden im Rahmen einer Plattform für Aus­bil­dungs­­institute erarbeitet, die vom Österreichischen Netzwerk Mediation (ÖNM) im Herbst 2013 gegründet wurde.

Die erweiterten Qualitätskriterien stehen in Einklang mit der Richtlinie des Beirats für Mediation über die Eintragung in die Liste der Ausbildungseinrichtungen und Lehrgänge nach § 23 Zivilrechts-Mediations-Gesetz.

Bei den erarbeiteten Kriterien handelt es sich um eine Erweiterung der im Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) und der Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung (ZivMediat-AV) festgelegten Rahmenbedingungen.

Ausbildungsinstitute verpflichten sich freiwillig, diese erweiterten Qualitätskriterien einzuhalten und machen diese Selbstverpflichtung entsprechend sichtbar.

TeilnehmerInnen der Plattform für Ausbildungsinstitute

Dr. Peter Schütz (ÖTZ-NLP & NLPt)
Dr. Herbert Drexler (Akademie Konsenskultur)
Dr. Ernst Feistauer (The Fairway-Mediation)
Dr. Martina Foradori (fair! Kompetenzzentrum für Mediation)
Mag. Iris Frühmann-Pribil (ÖAGG)
Mag. Stefan Gros (Kepos)
Mag. Walter Hackl (Bildungsforum)
Mag. Claudia Huemer (WIFI Wien)
Mag. Sabine Pogadl (fair! Kompetenzzentrum für Mediation)
Dr. Stephan Proksch (incite)
Mag. Antonia Rössner (Kepos)
MMag. Dr. Karin Sonnleitner (Karl-Franzens-Universität Graz, Zentrum für Soziale Kompetenz)
Dr. Marcella Zauner-Grois (The Fairway-Mediation)
Prof. PhDr.Dr.Dr.Dr. Christa Zuberbühler (emca academy)
Mag.a Martina Schwind
Thomas Robrecht (SOKRATeam)
Elmar Türk
Peter Adler (M-O-B)


Koordination:

Ron Windauer, MSc (ÖNM)

Wien, 31.08.2023

Mitgliedervereine des ÖNM, die Ausbildungsinstitute führen

  • Anwaltliche Vereinigung für Mediation und kooperatives Verhandeln (AVM)
  • Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP)
  • Österreichischer Arbeitskreis für Gruppentherapie und Gruppendynamik (ÖAGG)
  • Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP)
  • Österreichisches Trainingszentrum für Neuro-Linguistisches Programmieren und Neuro-Linguistische Psychotherapie (ÖTZ-NLP)
  • Qualitätsakademie des Fachverbandes Unternehmensberatung und IT der Wirtschaftskammer Österreich (incite)